Maulkorb- und Leinenbefreiung nach dem Oö. Hundehaltegesetz
Im Rahmen des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 kann für Hunde spezieller Rassen eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht beantragt werden. Grundlage dafür ist eine verhaltensmedizinische Evaluierung, bei der der Hund individuell und fachlich beurteilt wird.
Dabei geht es nicht um ein schnelles „Bestehen“ oder „Nichtbestehen“, sondern um eine sorgfältige Einschätzung: Wie zeigt sich der Hund im Alltag? Welche Auslöser, Belastungen oder Risiken sind erkennbar? Wie gut ist er führbar, ansprechbar und einschätzbar?
Nach § 6 Abs. 3 Oö. Hundehaltegesetz 2024 ist für die Befreiung ein positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung erforderlich; die gesetzliche Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde spezieller Rassen ergibt sich aus § 9 Abs. 3. Die endgültige Entscheidung über eine Befreiung trifft die zuständige Gemeinde per Bescheid.
Ich unterstütze dabei mit einer tierärztlich-verhaltensmedizinischen Einschätzung, die den Hund fair, differenziert und im Zusammenhang mit seinem Verhalten, seiner Gesundheit und seinem Alltag betrachtet.
Kosten Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung
Die verhaltensmedizinische Evaluierung im Zusammenhang mit einer Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung wird mit 309,60 € brutto pro Stunde verrechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
Die Dauer liegt in der Regel bei ca. 1,5–2 Stunden und beinhaltet die Einschätzung des Hundes, die Besprechung mit den Halter sowie die Erstellung des schriftlichen Gutachtens.
Sollte im Einzelfall ein Hausbesuch notwendig und vorab vereinbart sein, wird zusätzlich ein Fahrt- beziehungsweise Mehraufwand von 0,50 € pro Kilometer verrechnet.
Ablauf der verhaltensmedizinischen Evaluierung
Damit ich mir bereits vor dem Termin ein möglichst gutes Bild machen kann, erhalten Sie zunächst einen ausführlichen Fragebogen. Diesen bitte ich Dich vollständig auszufüllen und vorab an mich zurückzusenden.
Zusätzlich sind alle vorhandenen Unterlagen hilfreich, die für die Einschätzung des Hundes relevant sein könnten. Dazu gehören zum Beispiel tierärztliche Befunde, Laborergebnisse, Vorberichte, bisherige Untersuchungen, Trainingsberichte oder sonstige medizinisch beziehungsweise verhaltensrelevante Dokumente. Falls bereits Schriftstücke der Gemeinde oder andere behördliche Unterlagen vorliegen, bitte ich auch diese vorab zu übermitteln.
Auch Videos aus dem Alltag sind sehr wertvoll. Sie helfen mir zu sehen, wie sich der Hund in gewohnten Situationen verhält: wie er auf Menschen, andere Hunde, Umweltreize oder neue Situationen reagiert, wie gut er ansprechbar ist und wie er sich an seinen Menschen orientiert. Je mehr Informationen vorab vorliegen, desto gezielter kann ich mich vorbereiten – das spart im Termin Zeit und damit auch Kosten.
Nach Durchsicht der Unterlagen wird der Termin vereinbart. Die Begutachtung beginnt in der Regel mit einem kurzen Spaziergang, um Verhalten, Führbarkeit, Ansprechbarkeit, Orientierung am Menschen und Reaktionen auf Umweltreize außerhalb der Praxis besser einschätzen zu können. Anschließend findet die weitere Evaluierung in der Praxis statt.
Zum Termin gehören eine ausführliche Besprechung, die verhaltensmedizinische Einschätzung sowie – soweit im jeweiligen Fall sinnvoll und möglich – Beobachtung und gezieltes Austesten des Hundes. Eine klinische Untersuchung sowie eine orthopädische und neurologische Untersuchung sind im Preis inkludiert. So können körperliche Ursachen, Schmerzen oder andere medizinische Einflussfaktoren mitbedacht werden.
Im Anschluss werden alle erhobenen Informationen ausgewertet. Für die Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung wird ein schriftliches Gutachten beziehungsweise ein verhaltensmedizinischer Befund erstellt. Dabei wird der Hund individuell betrachtet – nicht nur nach Rasse oder äußerem Eindruck, sondern im Zusammenhang mit Gesundheit, Alltag, Führbarkeit, Stress- und Erregungslage sowie möglichen Risikofaktoren.
Das Gutachten beziehungsweise der Befund wird an die Besitzer und an die zuständige Gemeinde übermittelt. Die endgültige Entscheidung über eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung liegt bei der Gemeinde.
Hausbesuche sind nur in Ausnahmefällen möglich und werden individuell besprochen.
