Behördlich angeordnete Evaluierung nach dem Oö. Hundehaltegesetz
Wenn eine Behörde eine verhaltensmedizinische Evaluierung anordnet oder ein Hund als auffällig eingestuft wurde, steht eine möglichst objektive, fachliche Einschätzung des Hundes im Vordergrund. Grundlage können unter anderem Fragestellungen im Zusammenhang mit auffälligen Hunden nach § 7 Oö. Hundehaltegesetz 2024 oder weitere behördliche Vorgaben der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Behörde sein.
In der Evaluierung wird der Hund nicht vorschnell bewertet und nicht auf ein einzelnes Ereignis reduziert. Ich betrachte sein Verhalten im Zusammenhang mit Gesundheit, Vorgeschichte, Auslösern, Alltag, Führbarkeit, Stress- und Erregungslage sowie möglichen Risikofaktoren. Ziel ist eine faire, tierärztlich-verhaltensmedizinische Einschätzung, die der Behörde und den Hundehalter als fachliche Grundlage für weitere Entscheidungen dienen kann.
Je nach Fragestellung kann daraus eine schriftliche Stellungnahme, ein Befund oder eine Empfehlung zu weiteren Maßnahmen entstehen. Die endgültige Entscheidung über behördliche Auflagen, deren Änderung oder Aufhebung liegt bei der zuständigen Behörde. Ich unterstütze mit einer fachlichen Einschätzung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Kosten Behördlich angeordnete Evaluierungen
Behördlich angeordnete verhaltensmedizinische Evaluierungen werden mit 309,60 € brutto pro Stunde verrechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
Die gesamte Evaluierung dauert in der Regel ca. 2–3 Stunden und beinhaltet die Sichtung relevanter Unterlagen, die verhaltensmedizinische Einschätzung des Hundes, die Besprechung mit den Halter sowie die Erstellung des schriftlichen Gutachtens.
Sollte im Einzelfall ein Hausbesuch notwendig und vorab vereinbart sein, wird zusätzlich ein Fahrt- beziehungsweise Mehraufwand von 0,50 € pro Kilometer verrechnet.
Ablauf der verhaltensmedizinischen Evaluierung
Damit ich mir bereits vor dem Termin ein möglichst gutes Bild machen kann, erhalten Sie zunächst einen ausführlichen Fragebogen. Diesen bitte ich Dich vollständig auszufüllen und vorab an mich zurückzusenden.
Zusätzlich sind alle Unterlagen wichtig, die im Zusammenhang mit der behördlichen Fragestellung oder einem möglichen Vorfall stehen. Dazu gehören zum Beispiel das Schreiben oder die Verfügung der Gemeinde, behördliche Auflagen, Polizeiberichte, Vorfallsberichte, Zeugenaussagen, vorhandene Gutachten, tierärztliche Befunde, Laborergebnisse, Vorberichte oder sonstige medizinisch beziehungsweise verhaltensrelevante Dokumente.
Auch Videos aus dem Alltag sind sehr hilfreich. Sie ermöglichen einen besseren Eindruck davon, wie sich der Hund in gewohnten Situationen zeigt, wie er auf Reize reagiert, wie gut er ansprechbar und führbar ist und welche möglichen Auslöser oder Belastungsfaktoren eine Rolle spielen könnten. Je mehr Informationen vorab vorliegen, desto gezielter kann ich mich vorbereiten – das spart im Termin Zeit und damit auch Kosten.
Nach Durchsicht der Unterlagen wird der Termin vereinbart. Die Begutachtung beginnt in der Regel mit einem kurzen Spaziergang, um Verhalten, Orientierung am Menschen, Umweltreaktionen, Ansprechbarkeit und mögliche Auslöser außerhalb der Praxis besser einschätzen zu können. Anschließend findet die weitere Evaluierung in der Praxis statt.
Zum Termin gehören eine ausführliche Besprechung, die verhaltensmedizinische Einschätzung sowie – soweit im jeweiligen Fall sinnvoll und möglich – Beobachtung und gezieltes Austesten des Hundes. Eine klinische Untersuchung sowie eine orthopädische und neurologische Untersuchung sind im Preis inkludiert. So können körperliche Ursachen, Schmerzen oder andere medizinische Einflussfaktoren mitbedacht werden.
Im Anschluss werden alle erhobenen Informationen ausgewertet. Je nach behördlicher Fragestellung erstelle ich ein schriftliches Gutachten, einen verhaltensmedizinischen Befund oder eine fachliche Stellungnahme. Dabei wird der Hund nicht auf ein einzelnes Ereignis reduziert, sondern im Zusammenhang mit Gesundheit, Vorgeschichte, Alltag, Führbarkeit, Stress- und Erregungslage sowie möglichen Risikofaktoren beurteilt.
Das Gutachten beziehungsweise der Befund wird an die Besitzer und an die zuständige Gemeinde oder Behörde übermittelt. Die endgültige Entscheidung über Auflagen, Änderungen, Befreiungen oder weitere Maßnahmen liegt bei der zuständigen Behörde.
Hausbesuche sind nur in Ausnahmefällen möglich und werden individuell besprochen.
